UVV Fahrerunterweisung / Sicherheitsschulung für den Fuhrpark

Ihr Unternehmen verfügt über Dienstfahrzeuge und so sind Sie folglich gesetzlich verpflichtet Ihre Mitarbeitenden, die Ihre betrieblichen Fahrzeuge nutzen, im Umgang mit diesen Dienstfahrzeugen zu unterweisen. Mit den UVV Fahrerunterweisungen werden Ihre Mitarbeitenden für Gefahren bei der Nutzung von Dienstfahrzeugen sensibilisiert. Gleichzeitig erfüllen Sie Ihre gesetzliche Verpflichtung nach § 12 ArbSchG und § 35 DGUV Vorschrift 70. Die Unterweisung muss mindestens einmal pro Jahr erfolgen.

Autor: save4drive

ab 8,40 € / NutzerIn

VT Partner-Modul

Inhalt

Diese Inhalte werden Ihnen vermittelt:

Voraussetzung bzw. Anforderung:

Virtual Trainer Lernerlebnis:

Beschreibung der Lernmodul-Inhalte:

Allgemeine Informationen zur Organisation der Arbeitssicherheit:

Ladungssicherung

Fahrzeugführende Person

Abfahrtskontrolle, Pannen / Unfälle

Wichtiger Hinweis!

Die Fahrerunterweisung ist gesetzlich klar im Arbeitsschutzgesetz und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften geregelt und somit Bestandteil der Arbeit im Fuhrparkmanagement: Nach § 12 ArbSchG hat der Arbeitgebende die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Nach § 35 DGUV Vorschrift 70 darf der Arbeitgebende nur solche Fahrzeugführenden mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen betrauen, die im Führen des Fahrzeugs unterwiesen sind und die ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben.

Überzeugen Sie sich von Virtual Trainer!

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