Brandschutzunterweisung
Brandschutzunterweisungen sind als Sicherheitsunterweisung auf Grundlage des § 12 ArbSchG und § 6 Arbeitsstättenverordnung obligatorisch. Brandschutzunterweisungen sind ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Mitarbeitende sollen präventiv lernen wo Brandgefahren lauern und wie das richtige Verhalten im Brandfall ist.
Autor: Charamel GmbH
- Zuletzt aktualisiert: 23.10.2020
- Deutsch
0 €
Bestandteil VT-Leistungspaket
Inhalt
- Umsichtiges Handeln im Brandfall
- Sicherheitsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
Diese Inhalte werden Ihnen vermittelt:
- Sicherheitsbewusstes und umsichtiges Handeln im Brandfall
- Sicherheitsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
- Verhalten im Brandfall
Voraussetzung bzw. Anforderung:
- Mitarbeitende im Unternehmen
Virtual Trainer Lernerlebnis:
- Attraktives eLearning für Ihre Mitarbeitenden über Gamification Ansatz
- 3D Assisted Learning – Vermittlung des Wissens in einer Web-basierten 3D Umgebung
- Erfolgskontrolle durch spielerische Fragenelemente
- Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
- Erfüllung der Dokumentations- und Nachweispflicht per Virtual Trainer Lernmanagement
- Alle Unterweisungen sind komplett vertont und frei editierbar, so können betriebsspezifische Punkte problemlos in die Unterweisung integriert werden
- Web-based Training von Überall (24/7)
- Feedback zum Lernmodul durch Bewertung
- Variierbare Anzahl an Frageelementen
- Optionale Anforderungsdefinition für erfolgreiche Teilnahme (z. B. Bestehensgrenzen, Wiederholungen..)
- Optionale Zertifikatsfunktion
Beschreibung der Lernmodul-Inhalte:
Allgemeine Informationen zur Organisation der brandschutztechnischen Arbeitssicherheit:
- Verhalten im Brandfall
- Evakuierung
- Brandgefahren im Betrieb
- Brandbekämpfung
- Brandklassen und ihre Bekämpfung
- Einsatz von Feuerlöschern
- Brandschutzverantwortliche im Betrieb
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Erfolgs-/Verständniskontrolle
Wichtiger Hinweis!
- bevor Beschäftigte die Tätigkeit aufnehmen,
- wenn sich der Tätigkeitsbereich ändert und
- danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich.