Unterweisung in Arbeitssicherheit

Kommen Sie mit Ihrem Unternehmen der gesetzlichen Unterweisungspflicht nach? Erfüllen Sie die Vorgaben der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Vorschrift 1 und § 12, Arbeitsschutzgesetz? Sie sind verpflichtet mindestens einmal im Jahr, Unterweisungen zum Thema Sicherheit am Arbeitsplatz durchzuführen. Virtual Trainer hilft Ihnen, Ihre Mitarbeitenden digital und effektiv entsprechend ihrer Aufgaben zu informieren und schulen.

Autor: Charamel GmbH

0 €

Bestandteil VT-Leistungspaket​

Inhalt

Diese Inhalte werden Ihnen vermittelt:

Virtual Trainer Lernerlebnis:

Beschreibung der Lernmodul-Inhalte:

Allgemeine Informationen zur Organisation der Arbeitssicherheit:

Arbeitsstätte:

Arbeitsumgebung

Arbeitsmittel & Ergonomie

Arbeitsaufgaben und Arbeitszeit

Unternehmensspezifische Tätigkeiten

Wichtiger Hinweis!

Die Geschäftsführung eines jeden Unternehmens ist verantwortlich und haftet bei Versäumnis! – Die Pflicht zur Unterweisung ergibt sich aus einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorschriften. Hierzu gehören u. a. die DGUV Vorschrift 1 'Grundzüge der Prävention' sowie das Arbeitsschutzgesetz. Letzteres besagt, dass der Arbeitgebende eine Sorgfaltspflicht gegenüber den schutzbedürftigen Mitarbeitenden im Unternehmen hat. Dementsprechend ist er verpflichtet, diese regelmäßig über Risiken und Verhaltensweisen im Unternehmen zu unterrichten. Dies erfolgt durch die Unterweisungen, die entsprechend diese Verpflichtung dokumentieren.

Überzeugen Sie sich von Virtual Trainer!

Überzeugen Sie sich von Virtual Trainer!